Angaben werden gemacht im Sinne der rechtlichen Verpflichtungen – sie sind aktuell nach der geltenden Rechtslage (§ 6 TDG):
Strategius GmbH
Altes Hafenamt
Harry-Blum-Platz 2
50678 Köln
Deutschland
Telefon: +49-221-165343-00
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Amtsgericht Köln HRB 84986
USt-IdNr. DE 260 872 852
Geschäftsführer: Frank Türling, Veerle Türling
Weitere rechtliche Hinweise:
Die Strategius GmbH prüft und aktualisiert die Informationen auf ihren Webseiten ständig. Trotz aller Sorgfalt können sich die Daten inzwischen verändert haben. Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen kann daher nicht übernommen werden. Gleiches gilt auch für alle anderen Websites, auf die mittels Hyperlink verwiesen wird. Die veröffentlichten Links werden mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und zusammengestellt. Die Redaktion hat keinen Einfluss auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung und die Inhalte der verlinkten Sites. Die Redaktion ist nicht für den Inhalt der verknüpften Seiten verantwortlich und macht sich den Inhalt nicht zu eigen. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte sowie für Schäden, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Website, auf die verwiesen wird. Die Strategius GmbH behält sich das Recht vor, Änderungen oder Ergänzungen an den bereitgestellten Informationen vorzunehmen. Inhalt und Struktur der Strategius GmbH Website sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung von Informationen oder Daten, insbesondere die Verwendung von Texten, Textteilen oder Bildmaterial, bedarf der schriftlichen Zustimmung.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Strategius GmbH für Leistungen und Lieferungen
EINLEITUNG
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Leistungen und Lieferungen bestehen aus den Allgemeinen Bedingungen, Teil A, und den besonderen Bedingungen für Werkleistungen Teil B. Beide Teile werden nachfolgend zusammen-gefasst „AGB“ genannt. Die AGB gelten für alle Verträge, aufgrund derer die Strategius GmbH, Harry-Blum-Platz, 50678 Köln – diese nachfolgend „Strategius“ genannt – als Auftragnehmer Leistungen und/oder Lieferungen – nachfolgend zusammenfassend „Leistungen“ genannt – gegenüber ihrem gewerblichen Vertragspartner – dieser nachfolgend „Kunde“ genannt – erbringt bzw. durchführt.
TEIL A – ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
1.1 Die Regelungen des Teils A gelten, soweit nicht in Teil B anderweitige Regelungen getroffen werden.
1.2 Es gelten ausschließlich die vorliegenden AGB. Andere Geschäftsbedingungen werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn Strategius ihrer Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspricht. Ist der Kunde hiermit nicht einverstanden, so hat er Strategius auf diesen Umstand unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Für diesen Fall behält sich Strategius vor, ihr Angebot zurückzuziehen, ohne dass ihr gegenüber Ansprüche irgendwelcher Art erhoben werden können.
Dem formularmäßigen Hinweis auf Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.3 Eines erneuten Hinweises auf die Geltung dieser AGB bei zukünftigen Angeboten bedarf es nicht.
2.1 Strategius ist berechtigt, die AGB mit Wirksamkeit auch innerhalb des bestehenden Vertragsverhältnisses unter Einhaltung des nachfolgenden Verfahrens zu ändern.
2.2 Über Änderungen der AGB wird Strategius den Kunden mindestens 30 Tage vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen in Kenntnis setzen. Der Kunde kann den Änderungen innerhalb von 30 Tagen ab Zugang der Mitteilung hierüber schriftlich widersprechen. Er-folgt kein Widerspruch und setzt der Kunde die Inanspruchnahme der Leistungen nach Ablauf der Wider-spruchsfrist fort, so gelten die Änderungen für alle ab Fristablauf zu erbringenden Leistungen als wirksam vereinbart.
2.3 Bei der Mitteilung weist Strategius auf die vorgenannte Frist sowie auf die Rechtsfolgen ihres Verstreichens bei Nichtwahrnehmung der Widerspruchsmöglichkeit hin.
3.1 Die allgemeinen Darstellungen der Leistungen von Strategius (z. B. auf der Website oder in Werbebroschüren) sind unverbindlich und stellen kein Angebot zum Vertragsabschluss dar.
3.2 Angebote von Strategius sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn im Angebot wird ausdrücklich ei-ne Bindungsfrist angegeben. Ist ein Angebot von Strategius ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, jedoch ohne die Angabe einer Bindungsfrist, so ist Strategius an das Angebot für 14 Kalendertage ab Angebotsdatum gebunden.
3.3 Der Kunde ist verpflichtet, alle von Strategius zur Verfügung gestellten vertragsrelevanten Unterlagen vor Vertragsschluss sorgfältig zu prüfen.
4.1 Allein maßgebliche Grundlage für Inhalt und Umfang der von Strategius zu erbringenden Leistungen ist das Angebot von Strategius, einschließlich der ggf. zugehörigen Anlagen und ggf. zusätzlicher, im Angebot ausdrücklich in Bezug genommener Unterlagen.
4.2 Strategius behält sich Änderungen an Inhalt und Um-fang der Leistungen, insbesondere aufgrund technischer Fortentwicklung, Änderung rechtlicher Rahmen-bedingungen sowie zur Verhinderung von Missbrauch vor, sofern und soweit die Änderungen dem Kunden zumutbar sind.
4.3 Technische und sonstige Angaben bzw. Normen, ins-besondere produkt- und dienstleistungsbeschreibende Angaben sind freibleibend und verstehen sich unter den branchenüblichen Toleranzen. Insoweit gelten Änderungen als vom Kunden genehmigt.
5.1 Strategius erbringt sämtliche Leistungen selbst oder durch Dritte.
5.2 Für Leistungen, die Strategius auf Wunsch des Kunden an einem anderen Ort als am Geschäftssitz von Strategius erbringt, werden Reisekosten und Spesen gemäß Ziff. 12 berechnet.
5.3 Soweit eine bestimmte Vorgehensweise nicht vereinbart wurde, erbringt Strategius die Leistungen nach billigem Ermessen und gemäß dem erprobten Stand der Technik.
5.4 Die Leistungen werden innerhalb der jeweiligen Geschäftszeiten von Strategius erbracht.
5.5 Strategius ist zu Teilleistungen berechtigt, die auch getrennt in Rechnung gestellt werden können, sofern und soweit ihre Entgegennahme für den Kunden nicht mit unverhältnismäßigen Aufwendungen verbunden ist und der Nutzen der Leistungen nicht wesentlich eingeschränkt ist.
6.1 Alle von Strategius im Angebot genannten Liefer- und Leistungstermine sowie Ausführungsfristen für die durch Strategius zu erbringenden Leistungen sind unverbindliche Orientierungswerte, sofern Termine und/oder Ausführungsfristen nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
Soweit nicht bestimmte Termine und/oder Ausführungs-fristen verbindlich vereinbart sind, erbringt Strategius die Leistungen innerhalb eines angemessenen Zeit-raums.
6.2 Alle Termine und Ausführungsfristen stehen unter dem Vorbehalt richtiger, vollständiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung von Strategius.
6.3 Alle Termine und Ausführungsfristen verschieben bzw. verlängern sich vorbehaltlich aller weiteren Rechte um die Zeit, in der sich der Kunde im Zahlungsverzug befindet.
7.1 Änderungen und Ergänzungen der Leistungen können vom Kunden nach Vertragsschluss jederzeit beantragt werden.
7.2 Voraussetzung für die Umsetzung von nach Vertrags-schluss vom Kunden beantragten Änderungen und Ergänzungen ist jeweils eine schriftliche (E-Mail ausreichend) Einigung der Parteien („Änderungsvereinbarung“) über den Leistungsumfang, die Vergütung, Mitwirkungsleistungen und die sonstigen relevanten Aspekte.
7.3 Soweit in der Änderungsvereinbarung in Bezug auf Termine und/oder Ausführungsfristen nichts vereinbart ist, hat die Umsetzung einer Änderungsvereinbarung eine dem Änderungs- bzw. Ergänzungsaufwand entsprechende Verschiebung der Termine sowie eine Verlängerung der Ausführungsfristen zur Folge.
8.1 Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, erfolgt die Übergabe von Leistungen am Geschäftssitz von Strategius.
8.2 Der Versand von Produkten bzw. Leistungsergebnissen sowie die Übermittlung von Leistungen zum Kunden er-folgt auf dessen Gefahr.
8.3 Der Kunde ist zur fristgerechten Entgegennahme der Leistungen verpflichtet. Es gelten die gesetzlichen Rügeobliegenheiten des § 377 HGB.
9.1 Der Kunde unterstützt Strategius bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen soweit erforderlich und zumut-bar und stellt im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten sicher, dass in seinem Verantwortungsbereich alle Voraussetzungen zur ordnungsgemäßen Vertragsdurch-führung rechtzeitig und für Strategius kostenfrei erfüllt werden.
Insbesondere wird der Kunde, soweit erforderlich und dem Kunden zumutbar,
rechtzeitig sämtliche von Strategius zur vertrags-gemäßen Leistungserbringung benötigten Unterlagen und Informationen übermitteln,
bei der Leistungserbringung beim Kunden vor Ort in zumutbarem Umfang die für die vertragsgemäße Leistungserbringung notwendige IT-Infrastruktur zur Verfügung stellen,
Strategius bzw. den von Strategius Beauftragten innerhalb der üblichen Arbeitszeiten den Zugang zu den Leistungen ermöglichen, und
seine Mitarbeiter zur Zusammenarbeit mit Strategius bzw. deren Beauftragten anhalten.
Weitere Mitwirkungsleistungen des Kunden sind ggf. im Angebot und/oder Auftrag bezeichnet.
9.2 Soweit besondere gesetzliche, behördliche oder betriebliche Sicherheitsbestimmungen zu befolgen sind, wird der Kunde Strategius diese Bestimmungen recht-zeitig vor Beginn der Leistungserbringung zur Verfügung stellen.
9.3 Der Kunde hat von ihm festgestellte Mängel der Leistungen Strategius unverzüglich mitzuteilen.
9.4 Alle zwischen den Parteien vereinbarten Beistellungen (z. B. technische Spezifikationen. Testdaten, Texte, Grafiken, Logos) des Kunden sind von diesem jeweils rechtzeitig, für Strategius kostenfrei und in der zur vertragsgemäßen Leistungserbringung erforderlichen Form und Qualität zu liefern. Lieferort der Beistellungen ist jeweils der Geschäftssitz von Strategius.
Für die Beistellungen ist allein der Kunde verantwortlich. Insbesondere dürfen die Beistellungen nicht ge-gen geltendes Recht oder gegen Rechte Dritter verstoßen.
Soweit Beistellungen des Kunden urheberrechtlich oder über andere Schutzstatuten wie z.B. das Markengesetz geschützt sind, gewährt der Kunde Strategius das zeitlich auf die Dauer der Auftragsdurchführung beschränkte, nicht ausschließliche Recht nur Nutzung der Beistellungen. Im Übrigen verbleiben alle Rechte beim Kun-den.
9.5 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungsleistungen oder Beistellpflichten nicht nach, kann Strategius die ge-schuldeten Leistungen bis zur vertragsgemäßen Er-bringung der Mitwirkungsleistungen bzw. Beistellpflichten verweigern. Derartige Verzögerungen auf Seiten des Kunden führen zu einer entsprechenden Verschiebung bzw. Verlängerung der etwaig verbindlich vereinbarten Termine und/oder Ausführungsfristen.
10.1 Es liegt grundsätzlich in der Verantwortung des Kun-den, in seinem Herrschaftsbereich die Voraussetzungen (z. B. Anbindung an das Datennetz, Beschaffung und Betrieb der erforderlichen Hard- und Software, Bereitstellung von Speicherplatz) für die vertragsgemäße Nutzung der Leistungen zu schaffen.
10.2 Sollten Dritte aufgrund der Nutzung der Leistungen Rechtsverletzungen gegen den Kunden behaupten o-der sollte der Kunde aus der Nutzung der Leistungen sonst wie gerichtlich oder außergerichtlich in An-spruch genommen werden, so wird der Kunde Strategius unverzüglich von der Geltendmachung derartiger angeblicher Rechtsverletzungen und/oder Ansprüche unterrichten.
In solchen Fällen wird der Kunde Strategius auf deren Wunsch hin die alleinige Rechtsverteidigung (ein-schließlich aller Verteidigungs- und Vergleichsmöglichkeiten) überlassen und Strategius auf Anforderung in zumutbarem Umfang bei der Abwehr solcher Ansprüche auf Kosten von Strategius unterstützen.
11.1 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, werden alle Leistungen nach Zeitaufwand gemäß der im Angebot genannten Stunden- bzw. Tagessätze, im Übrigen gemäß der jeweils geltenden Preisliste von Strategius erbracht und berechnet. Im Angebot enthaltenen Aufwandskalkulationen sind unverbindlich, sofern die-se nicht ausdrücklich als Festpreis bzw. als verbindliche Obergrenze bezeichnet sind.
Strategius erfasst die nach Zeitaufwand aufgewendete Stundenzahl und führt entsprechende Aufzeichnungen (Aufwandsnachweise). Der Zeitaufwand ist vom Kunden auf Wunsch von Strategius jederzeit, jedenfalls aber mit Erbringung der konkreten Leistung, schriftlich zu bestätigen.
11.2 Wird für eine Leistung als Vergütung ein verbindlicher Festpreis vereinbart, so deckt dieser Festpreis allein die im Angebot von Strategius in Bezug auf diesen Festpreis aufgeführten bzw. sonst wie vereinbarten Leistungen ab.
12.1 Reisekosten für Dienstreisen werden dem Kunden wie folgt berechnet, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist:
Reisezeiten werden wie Arbeitszeiten berechnet, wobei der vereinbarte Stundensatz zugrunde gelegt wird. Ist ein solcher nicht vereinbart, beträgt der Stundensatz für Reisezeiten EUR 100,00.
Tagesspesen werden nach den jeweils gültigen steuerlichen Höchstsätzen berechnet.
Übernachtungskosten werden unter Nachweis der entstandenen Kosten in voller Höhe berechnet.
Kosten für öffentliche Verkehrsmittel werden unter Nachweis der entstandenen Kosten in voller Höhe berechnet. Für Fahrten mit dem PKW wird pro gefahrenem Kilometer der jeweils gültige steuerliche Höchstsatz berechnet.
Als Dienstreisen gelten alle zur vertragsgemäßen Leistungserbringung erforderlichen oder vom Kunden ge-wünschten Reisen.
12.2 Kosten und Aufwendungen aus nicht durch die vertraglichen Vereinbarungen abgedeckten Leistungen sind vom Kunden zu tragen. Das gleiche gilt für Kosten und Aufwendungen, die bei Strategius anfallen aufgrund
unrichtiger oder unvollständiger Kundenangaben,
mangelhafter Mitwirkungsleistungen oder Beistellpflichten des Kunden oder
von Mängelrügen des Kunden, die sich als unzutreffend herausstellen.
13.1 Alle vereinbarten Vergütungen verstehen sich zuzüglich der jeweils zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.
13.2 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, stellt Strategius ihre Leistungen wie folgt in Rechnung:
bei Vergütung nach Aufwand: monatlich und/oder mit Abschluss der Leistungserbringung;
bei Vereinbarung eines verbindlichen Festpreises: nach der im Angebot oder anderweit vereinbarten Staffelung (Zahlungsplan); soweit kein Zahlungs-plan vereinbart ist: mit Abnahme der jeweiligen Leistung.
Strategius behält sich jedoch vor, Leistungen nur gegen Vorkasse auszuführen.
13.3 Reisekosten werden dem Kunden im Monat der Reise oder im darauffolgenden Monat in Rechnung gestellt.
13.4 Die vereinbarte Vergütung wird jeweils mit Zugang der Rechnung fällig und ist sofort und ohne Abzug zu zahlen.
13.5 Sämtliche Leistungen bleiben bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung Eigentum von Strategius.
14.1 Der Kunde kann gegen Forderungen von Strategius nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder nicht bestritten sind.
14.2 Zurückbehaltungsrechte des Kunden sind nur erlaubt, soweit sie Ansprüche betreffen, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
15.1 In Prospekten, Anzeigen, Dokumentationen und auf den Webseiten enthaltene Angaben von Strategius sind keine Garantieerklärungen und enthalten keine Zusicherung von Eigenschaften.
15.2 Strategius haftet nur bei eigenem Verschulden sowie bei Verschulden ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden An-gestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen, und zwar nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen.
15.3 Für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch Strategius bzw. ihre gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen herbeigeführt wurden, haftet Strategius unbeschränkt.
15.4 Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte und deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht (sog. Kardinalpflicht), ist die Haftung von Strategius beschränkt auf die Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des vorliegen-den Leistungsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
15.5 In den Fällen des Absatzes 15.4 ist die Haftung von Strategius unter dem jeweiligen Vertragsverhältnis der Höhe nach pro Schadensfall auf einen Betrag i. H. v. EUR 250.000,- und insgesamt auf einen Betrag i. H. v. EUR 500.000,- begrenzt.
Strategius geht davon aus, dass dieser Betrag der Höhe nach ausreichend ist, um im Schadensfall den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden vollumfänglich abzudecken. Sollte dem Kunden diese Haftungsbegrenzung zur Abdeckung des typischerweise vorhersehbaren Schadens als unzureichend erscheinen, so hat der Kunde Strategius darauf hinzuweisen, damit eine Absicherung gegen ein eventuell höheres Haftungsrisiko erfolgen kann.
15.6 Die Haftung für Arglist, Personenschäden sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
15.7 Die Haftung für einen Datenverlust ist auf den Wieder-herstellungsaufwand mit üblichen Sicherungskopien (tägliche Sicherung auf Kundenseite) beschränkt.
Ereignisse, welche Strategius, ihre gesetzlichen Vertreter und ihre Erfüllungsgehilfen nicht zu vertreten haben („höhere Gewalt“), insbesondere nicht zu vertretende technische Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs von Strategius, Stromausfälle, Nichtfunktionieren von Telefonleitungen oder andere vergleichbare technische Hindernisse und deren Folgen, befreien für die Dauer ihres Vorliegens von der Erfüllung der durch diese Ereignisse erschwerten oder unmöglich werdenden vertraglich übernommenen Leistungspflicht.
17.1 Die Parteien sind zur vertraulichen Behandlung aller Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und der technischen und organisatorischen Informationen verpflichtet, die sie im Rahmen der Vertragsdurchführung erlangen – nachfolgend zusammenfassend „Vertrauliche In-formationen“ genannt. Keine Vertraulichen Informationen sind Informationen über technische Verfahren, Produkte oder Dienstleistungen, die von der Partei, die sie betreffen, allgemein veröffentlicht werden, oder die allgemein zugängliche Erkenntnisse darstellen.
17.2 Der Kunde ermächtigt Strategius, die im Zusammen-hang mit der Geschäftsbeziehung mitgeteilten personenbezogenen Daten im Sinne des Bundesdaten-schutzgesetzes (BDSG) zu erfassen, zu speichern und zu verarbeiten. Strategius wird in ihrem Verantwortungsbereich alle angemessenen Maßnahmen treffen, um die Einhaltung der Vorschriften des BDSG sicher zu stellen.
17.3 Sofern Strategius sich zur Erbringung der sich aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis ergebenen Leistungen Dritter bedient, ist Strategius berechtigt, Vertrauliche In-formationen und Kundendaten gegenüber Dritten offen zu legen, soweit dies für die vertragsgemäße Leistungserbringung zwingend erforderlich ist. Strategius wird den/die Dritten auf vertraulichen Umgang mit den vertraulichen Informationen bzw. Kundendaten verpflichten.
17.4 Strategius ist weiter zur Offenlegung von Vertraulichen Informationen und von Kundendaten berechtigt, soweit sie hierzu aufgrund gesetzlicher Bestimmungen verpflichtet ist, und weiter soweit es sich um Dritte handelt, die gemäß ihrem Beruf zur Geheimhaltung verpflichtet sind.
18.1 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schrift-form. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Klausel.
18.2 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB und/oder etwaiger sonstiger zwischen den Parteien ab-geschlossenen Verträge unwirksam sein oder werden oder sollte sich in ihnen eine Lücke herausstellen, so soll die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden und anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke eine angemessene, zulässige Regelung treten, welche die Vertrags-parteien gewollt haben oder nach Sinn und Zweck der Bedingungen gewollt haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit oder Lücke gekannt hätten.
18.3 Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Leistungen ist der Geschäftssitz von Strategius.
18.4 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem jeweiligen Auftrag ist der Geschäftssitz von Strategius.
18.5 Für die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des CISG (Convention on Contracts for the International Sale of Goods) ist ausgeschlossen.
TEIL B – ZUSÄTZLICHE BEDINGUNGEN FÜR WERKLEISTUNGEN
Die Regelungen des Teil B gelten nur für Werkleistungen, für diese vorrangig vor den übrigen Regelungen dieser AGB.
20.1 Strategius wird dem Kunden die Bereitstellung von Werken zur Abnahme jeweils schriftlich (E-Mail ausreichend) mitteilen. Der Kunde wird die Abnahmeprüfung jeweils unverzüglich beginnen und jedes Werk inner-halb einer angemessenen Frist, jedoch spätestens innerhalb von zehn Arbeitstagen ab Bereitstellung des jeweiligen Werkes, abnehmen, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
20.2 Strategius ist berechtigt, an der Abnahmeprüfung teilzunehmen. Eine Unterstützung des Kunden durch Strategius bei der Abnahmeprüfung erfolgt gegen gesonderte Vergütung gemäß der jeweils geltenden Preisliste von Strategius.
20.3 Fristgerecht innerhalb der Abnahmeprüfung durch den Kunden gemeldete und abnahmehindernde Mängel wird Strategius unverzüglich prüfen und innerhalb einer angemessenen Frist beheben.
20.4 Die Abnahme gilt als erteilt, sobald sämtliche fristgerecht gemeldeten und als abnahmehindernd eingestuften Mängel behoben wurden oder Strategius dargelegt hat, dass es sich nicht um Mängel i. S. d. § 640 BGB handelt.
20.5 Erklärt der Kunde bis zum Ablauf der Abnahmefrist weder schriftlich die Abnahme, noch teilt er bis zum Ablauf der Abnahmefrist Strategius das Vorhandensein von Mängeln mit, so gelten die Werke als abgenommen.
Ungeachtet der vorstehenden Regelungen gelten die Werke als abgenommen, wenn der Kunde diese produktiv einsetzt.
20.6 Strategius kann die Abnahme von Teilleistungen (z. B. in sich geschlossene Leistungsabschnitte, abgeschlossene Teile des Gesamtwerkes oder einzelne Dokumente) verlangen. Die vorstehenden Bestimmungen dieser Ziff. 20 gelten auch für derartige Abnahmen.
Im Fall der Abnahme von Teilleistungen stehen bei späteren Teilabnahmen auftretende Mängel, die ihre Ursache in der bereits abgenommenen Teilleistung haben, der Abnahme der späteren Teilleistung nur dann entgegen, wenn der Mangel das Zusammenwirken mit der späteren Teilleistung nicht nur unwesentlich verhindert oder die Funktionalität nicht nur unwesentlich beeinträchtigt und für den Kunden im Rahmen der vorangegangenen Teilabnahme isoliert nicht erkennbar war.
21.1 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, erhält der Kunde an den vertragsgegenständlichen Werken jeweils ein entgeltliches, nicht ausschließliches, räumlich unbeschränktes und zeitlich unbefristetes Recht zur Nutzung der Werke für den vertraglich vorgesehenen Zweck und für die vertraglich vereinbarten Nutzungsarten.
21.2 Die Nutzungsrechtseinräumung zu Gunsten des Kun-den nach Ziff. 21.1 steht unter der aufschiebenden Be-dingung der vollständigen Zahlung der jeweiligen Vergütung.
21.3 Zur Veränderung oder Entfernung von Hinweisen auf die Urheberstellung von Strategius ist der Kunde ohne ausdrückliche und schriftliche Zustimmung von Strategius nicht berechtigt.
21.4 Strategius hat das Recht, alle den Werken zugrunde liegenden Erkenntnisse, Konzepte, Verfahrensweisen, Methoden, Know-How, Vorgehensweisen etc. uneingeschränkt zu nutzen, zu verbreiten und zu verwerten.
22.1 Für die Beschaffenheit des Werkes ist die vertragliche Leistungsbeschreibung maßgeblich. Eine weitergehen-de Verpflichtung kann der Kunde insbesondere nicht aus anderen Darstellungen in öffentlichen Äußerungen oder in der Werbung von Strategius sowie deren Ange-stellten oder Partner herleiten.
22.2 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, übernimmt Strategius keine Gewährleistung, dass die Werke mit Produkten Dritter zusammenarbeiten.
22.3 Sofern Strategius gegenüber dem Kunden zur Mangel-beseitigung verpflichtet ist, hat der Kunde die Mängel jeweils in Form von Mängelmeldungen so präzise wie möglich zu beschreiben.
22.4 Strategius leistet bei Mängeln zunächst Gewähr durch Nacherfüllung, und zwar nach ihrer Wahl durch Nach-besserung oder durch Ersatzlieferung.
22.5 Der Kunde erlaubt Strategius mindestens zwei Versuche der Nacherfüllung. Schlagen diese Versuche fehl, kann der Kunde die Vergütung mindern oder vom Vertrag zu-rücktreten, letzteres jedoch nicht, wenn der Mangel unerheblich ist.
22.6 Ansprüche aus der werkvertraglichen Mängelhaftung verjähren, außer in Fällen von Arglist, mit Ablauf von 12 Monaten ab Abnahme.
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